Auf dieser Seite finden Sie offizielle Produktinformationen, europäische Rechtsquellen, Hinweise deutscher Behörden sowie wissenschaftliche Datenbanken, die bei der Erstellung der Inhalte auf dieser Website berücksichtigt werden.
Bei Informationen über Nahrungsergänzungsmittel ist Transparenz besonders wichtig. Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland sollen nachvollziehen können, auf welcher Grundlage Aussagen zu Produkt, Kategorie, Kennzeichnung, Qualität und rechtlichem Rahmen gemacht werden.
Sie helfen bei der Prüfung von Produktname, Kategorie, Verpackung, Herstellerangaben, Lagerhinweisen und allgemeinen Produktdaten.
Sie geben Orientierung zu Nahrungsergänzungsmitteln, Verbraucherinformation, Kennzeichnung und zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben.
Sie werden als ergänzende Informationsquellen genutzt. Einzelne Studien ersetzen jedoch keine rechtlich zugelassenen Health Claims oder offizielle Produktangaben.
| Quelle | Wofür die Quelle genutzt wird | Link |
|---|---|---|
| Atomy Europe — HemoHim-G | Offizielle Informationen zu Produkt, Kategorie, Packung, Herstellerangaben und Lagerung. | Quelle öffnen |
| Atomy Europe | Offizielle europäische Atomy-Website für allgemeine Unternehmens- und Produktinformationen. | Quelle öffnen |
| Kolmar BNH | Informationen zum Hersteller, zur Forschung, Entwicklung und Produktion. | Quelle öffnen |
| KAERI | Hintergrundinformationen zum koreanischen Forschungsumfeld, das im Zusammenhang mit der Entwicklung von HemoHIM genannt wird. | Quelle öffnen |
| Rechtsquelle | Bedeutung für Nahrungsergänzungsmittel | Link |
|---|---|---|
| Richtlinie 2002/46/EG | Zentrale EU-Regelung zu Nahrungsergänzungsmitteln. | EUR-Lex öffnen |
| Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 | Regeln für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel. | EUR-Lex öffnen |
| Verordnung (EG) Nr. 178/2002 | Allgemeine Grundsätze des Lebensmittelrechts und der Lebensmittelsicherheit in der EU. | EUR-Lex öffnen |
| Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 | Vorgaben zur Information der Verbraucher über Lebensmittel, insbesondere Kennzeichnung und Pflichtinformationen. | EUR-Lex öffnen |
| Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 | Regeln zur Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitaminen, Mineralstoffen und bestimmten anderen Stoffen. | EUR-Lex öffnen |
| Quelle | Wofür sie genutzt wird | Link |
|---|---|---|
| BVL — Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit | Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln, Anzeigeverfahren und Verbraucherhinweisen in Deutschland. | BVL öffnen |
| BfR — Bundesinstitut für Risikobewertung | Wissenschaftliche Stellungnahmen und Risikobewertungen zu Lebensmitteln, Inhaltsstoffen und Verbraucherschutz. | BfR öffnen |
| Verbraucherzentrale | Verbraucherorientierte Hinweise zu Nahrungsergänzungsmitteln, Werbeaussagen und sicherem Umgang mit Produktinformationen. | Verbraucherzentrale öffnen |
| Quelle | Einordnung | Link |
|---|---|---|
| EFSA — European Food Safety Authority | Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. Relevante Quelle für wissenschaftliche Bewertungen und allgemeine Informationen zur Lebensmittelsicherheit. | EFSA öffnen |
| EFSA — Health Claims | Orientierung zu gesundheitsbezogenen Angaben und deren wissenschaftlicher Bewertung. | EFSA Health Claims öffnen |
| PubMed | Internationale Datenbank für medizinische und biowissenschaftliche Publikationen. Studien werden hier nur als ergänzende Informationsquelle genutzt. | PubMed öffnen |
| PubMed Central | Frei zugängliche wissenschaftliche Veröffentlichungen. Einzelne Publikationen werden nicht als Nachweis für produktbezogene Heil- oder Wirkversprechen verwendet. | PubMed Central öffnen |
Die Informationen stammen aus offiziellen Produktseiten, Herstellerangaben, EU-Rechtsquellen, Materialien von EFSA, deutschen Behörden und wissenschaftlichen Datenbanken.
EUR-Lex ist der offizielle Zugang zum Recht der Europäischen Union. Die Dokumente helfen, Aussagen zu Nahrungsergänzungsmitteln, Kennzeichnung und Health Claims korrekt einzuordnen.
Gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel dürfen in der EU nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen verwendet werden. Deshalb werden auf dieser Website keine Aussagen gemacht, die eine Behandlung, Vorbeugung oder Heilung von Krankheiten versprechen.
Einzelne Studien können wissenschaftlichen Kontext liefern. Sie ersetzen jedoch keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben, keine offiziellen Produktinformationen und keine rechtliche Prüfung der konkreten Werbeaussage.
Nein. HemoHim-G wird als Nahrungsergänzungsmittel eingeordnet. Nahrungsergänzungsmittel gehören rechtlich zu den Lebensmitteln und sind nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt.
Letzte Aktualisierung dieser Informationsseite: Juli 2026.